Häufige Fragen

Die Fragen, die uns Mieterinnen und Mieter am häufigsten stellen – klar beantwortet, ohne Behördendeutsch.

Schäden, Technik und Notfälle

Was ist ein Notfall – und was hat Zeit bis zum nächsten Werktag?

Ein Notfall ist alles, was Menschen gefährdet oder in kurzer Zeit großen Schaden anrichtet: Gasgeruch, Wasser aus Wand oder Decke, Stromausfall im ganzen Haus, Heizungsausfall bei Frost oder eine im Aufzug eingeschlossene Person. Dann bitte anrufen, nicht schreiben. Alles andere – tropfende Armatur, defekte Lampe im Treppenhaus, klemmendes Fenster – melden Sie am besten über das Formular. Das geht meist schneller, weil die Meldung direkt bei der zuständigen Kollegin landet.

Wie schnell höre ich nach einer Schadensmeldung von Ihnen?

Sie erhalten sofort eine Bestätigung auf dem Bildschirm und zusätzlich per E-Mail, sofern Sie eine Adresse angegeben haben. In der Regel melden wir uns innerhalb eines Werktags mit Terminvorschlag oder Zwischenstand. Muss ein Fremdgewerk beauftragt werden, kann es länger dauern – dann sagen wir Ihnen, worauf Sie warten.

Muss ich zu Hause sein, wenn der Handwerker kommt?

Nur wenn Sie das möchten. Im Schadensformular können Sie angeben, ob wir die Wohnung nach vorheriger Ankündigung auch in Ihrer Abwesenheit betreten dürfen. Ohne diese Zustimmung stimmen wir jeden Termin mit Ihnen ab. Ein Zutritt ohne Absprache erfolgt ausschließlich bei Gefahr im Verzug, etwa bei einem laufenden Wasserschaden.

Meine Heizung wird nicht richtig warm – was kann ich selbst prüfen?

Prüfen Sie zuerst, ob das Thermostat wirklich offen ist. Ist der Heizkörper oben warm und unten kalt oder gluckert er, ist meist Luft im System und Entlüften hilft. Bleibt er ganz kalt, melden Sie es uns. Und ein Klassiker aus der Praxis: Möbel dicht vor dem Heizkörper oder Vorhänge davor kosten spürbar Wärme.

Ich habe Schimmel entdeckt. Was jetzt?

Bitte früh melden und die Stelle nicht überstreichen – das erschwert die Ursachensuche. Machen Sie ein Foto und schreiben Sie kurz dazu, wo der Fleck sitzt und seit wann. Wir klären, ob Feuchtigkeit von außen, eine Wärmebrücke oder das Lüftungsverhalten dahintersteckt. Bis zum Termin hilft mehrmals täglich kurzes Stoßlüften bei weit geöffnetem Fenster deutlich mehr als ein dauerhaft gekipptes.

Der Abfluss ist verstopft – wer trägt die Kosten?

Wir sorgen zuerst dafür, dass es wieder läuft. Liegt die Ursache in der Leitung oder am Bauzustand, tragen wir die Kosten. Ist die Verstopfung erkennbar selbst verursacht – Feuchttücher, Fett, Katzenstreu, Hygieneartikel –, werden sie weitergegeben. Zusätzlich kann Ihr Mietvertrag eine Kleinreparaturklausel enthalten, die kleinere Beträge auf Sie umlegt.

Miete, Nebenkosten und Vertrag

Wann bekomme ich meine Nebenkostenabrechnung?

Abgerechnet wird jährlich. Gesetzlich muss die Abrechnung spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums bei Ihnen sein – wir sind in der Regel früher dran. Wenn Sie eine Position nicht nachvollziehen können, melden Sie sich: Sie haben nach Zugang zwölf Monate Zeit für Einwendungen und dürfen die Belege einsehen.

Ich habe eine Nachzahlung, die ich nicht auf einmal stemmen kann.

Sprechen Sie uns bitte an, bevor die Zahlungsfrist verstreicht. Eine Ratenzahlung lässt sich fast immer vereinbaren, wenn wir rechtzeitig davon wissen. Uns ist ein tragfähiger Plan deutlich lieber als eine Mahnung.

Meine Bankverbindung, mein Name oder meine Telefonnummer hat sich geändert.

Geben Sie uns bitte kurz Bescheid – am einfachsten per E-Mail an Ihre Ansprechpartnerin für Mietvertrag und Nebenkosten. Eine aktuelle Telefonnummer hilft vor allem bei Handwerkerterminen, dann muss niemand zweimal anfahren.

Darf ich jemanden bei mir aufnehmen oder untervermieten?

Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und eigene Kinder dürfen Sie ohne Zustimmung aufnehmen. Für alle anderen – Mitbewohner, Untermieter, neue Lebenspartner – brauchen wir vorher eine Erlaubnis. Bei berechtigtem Interesse wird sie im Normalfall erteilt. Eine kurze Anfrage mit Namen und geplantem Zeitraum genügt.

Wie kündige ich meine Wohnung?

Schriftlich und mit Unterschrift aller im Vertrag stehenden Personen, per Post oder persönlich – eine E-Mail reicht rechtlich nicht aus. Die gesetzliche Frist beträgt drei Monate: Geht die Kündigung bis zum dritten Werktag eines Monats bei uns ein, zählt dieser Monat mit. Wir bestätigen Ihnen den Auszugstermin schriftlich und stimmen die Übergabe rechtzeitig mit Ihnen ab.

Kann ich einen Nachmieter stellen, um früher auszuziehen?

Vorschlagen dürfen Sie gern. Einen Anspruch auf vorzeitige Entlassung aus dem Vertrag gibt es allerdings nur in Ausnahmefällen. Wenn Sie uns eine zahlungsfähige Person nennen, die den Vertrag zu gleichen Konditionen übernimmt, prüfen wir das wohlwollend und zügig. Bis zu unserer Zustimmung läuft Ihr Vertrag unverändert weiter.

Wann bekomme ich meine Kaution zurück?

Nach dem Auszug prüfen wir den Zustand der Wohnung und warten die letzte Nebenkostenabrechnung ab – deshalb dauert die vollständige Rückzahlung üblicherweise einige Monate. Einen unstrittigen Teil zahlen wir auf Wunsch vorab aus. Sie erhalten in jedem Fall eine Aufstellung, was einbehalten wurde und warum.

Haus, Nachbarn und Alltag

Ab wann ist es zu laut?

Als Nachtruhe gilt 22 bis 6 Uhr, vielerorts kommt eine Mittagsruhe hinzu; Sonn- und Feiertage sind ganztägig ruhig zu halten. Das bedeutet keine Totenstille – normales Wohnen, Kinder und eine gelegentliche Feier gehören zum Zusammenleben. Dauerhafte Störungen sind etwas anderes. Sprechen Sie Nachbarn nach Möglichkeit zuerst selbst an, das klärt erfahrungsgemäß die meisten Fälle. Hilft das nicht, nutzen Sie das Beschwerdeformular.

Ich habe meinen Schlüssel verloren.

Bitte sofort melden, auch am Wochenende. Bei einer Schließanlage kann ein einzelner verlorener Schlüssel den Austausch der gesamten Anlage erforderlich machen – das ist teuer, wird aber häufig von Ihrer privaten Haftpflichtversicherung übernommen. Prüfen Sie Ihre Police, bevor Sie etwas beauftragen, und stimmen Sie das weitere Vorgehen mit uns ab.

Ich habe mich ausgesperrt.

Innerhalb der Sprechzeiten rufen Sie am besten zuerst bei uns an, oft gibt es eine günstigere Lösung. Außerhalb der Sprechzeiten hilft ein Schlüsseldienst – lassen Sie sich unbedingt vorab am Telefon einen Festpreis nennen und vergleichen Sie kurz, überteuerte Notdienste sind ein bekanntes Problem. Die Kosten fürs Aussperren tragen Sie selbst.

Wer reinigt das Treppenhaus, wer räumt im Winter?

Das ist von Objekt zu Objekt unterschiedlich und steht oben unter „Wiederkehrende Termine“. Mal übernimmt ein Dienstleister die Reinigung, mal gilt ein Plan unter den Mietparteien. Für den Winterdienst auf den Gehwegen sind wir verantwortlich – wenn morgens nicht geräumt oder gestreut ist, sagen Sie uns bitte Bescheid.

Darf ich ein Haustier halten?

Kleintiere wie Fische, Hamster oder Wellensittiche dürfen Sie ohne Rückfrage halten. Für Hunde und Katzen brauchen wir eine Erlaubnis. Pauschale Verbote sind unwirksam, wir entscheiden also im Einzelfall – und in aller Regel unkompliziert. Fragen Sie bitte vorher an und nicht erst, wenn das Tier schon eingezogen ist.

Darf ich bohren, streichen oder umbauen?

Bohrlöcher in üblichem Umfang, Bilder aufhängen und Wände in normalen Farbtönen streichen gehören zum vertragsgemäßen Wohnen; bei Auszug geben Sie die Wohnung in neutralem Zustand zurück. Alles, was in die Bausubstanz geht – Wände versetzen, Bad umbauen, Bodenbeläge tauschen, Markise oder Satellitenschüssel montieren –, braucht vorher unsere schriftliche Zustimmung.

Darf ich Sachen im Hausflur abstellen?

Treppenhäuser und Flure sind Fluchtwege und müssen frei bleiben – das ist Brandschutz und keine Schikane. Kinderwagen und Rollatoren werden meist geduldet, solange die Durchgangsbreite gewahrt bleibt. Schuhregale, Möbel, Fahrräder und Kartons gehören in den Keller oder Abstellraum.

Wo kommt Sperrmüll hin?

Nicht in den Hof und nicht neben die Tonnen. Sperrmüll melden Sie bei der kommunalen Entsorgung an, die Abholung ist meist kostenlos oder sehr günstig. Wird Sperrmüll wild abgestellt, muss die Verwaltung ihn kostenpflichtig entsorgen lassen – und diese Kosten landen über die Nebenkosten bei allen Mietparteien im Haus.

Wie melde ich meinen Zählerstand?

Abgelesen wird in der Regel jährlich durch einen Dienstleister oder automatisch per Funk; Termine kündigen wir vorher im Hausflur an. Bei Ein- und Auszug halten wir die Stände im Übergabeprotokoll fest. Möchten Sie zwischendurch einen Stand melden, senden Sie uns einfach ein Foto des Zählers, auf dem die Zählernummer lesbar ist.

Was passiert mit meiner Beschwerde?

Wir nehmen jede Beschwerde auf und ordnen sie zu. Auf Wunsch behandeln wir Ihr Anliegen vertraulich und nennen Ihren Namen gegenüber Beteiligten nicht – kreuzen Sie das im Formular einfach an. In der Regel folgt zuerst ein Gespräch oder ein Hinweisschreiben, bei wiederholten oder schweren Verstößen gehen wir weitere Schritte. Eine Rückmeldung zum Stand bekommen Sie in jedem Fall.

Ich habe eine Frage, die hier nicht steht.

Dann melden Sie sich direkt bei Ihrer Ansprechpartnerin oder Ihrem Ansprechpartner weiter oben auf dieser Seite. Wenn eine Frage häufiger kommt, nehmen wir sie hier mit auf – diese Seite wächst mit Ihrem Haus.

Diese Antworten sind allgemeine Hinweise für den Alltag. Maßgeblich sind im Einzelfall immer Ihr Mietvertrag, die Hausordnung und die geltenden Regelungen vor Ort.

Schaden melden

Etwas ist defekt? Melden Sie es in zwei Minuten – wir kümmern uns.

Frage nicht dabei?

Schreiben Sie uns – wir antworten in der Regel innerhalb eines Werktags.